Patienteninformation zum Entlassmanagement:
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ab dem 1. Oktober 2017 für gesetzlich versicherte Patienten ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen. Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine stationäre Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen.
Was bedeutet „Entlassmanagement“ für Sie als Patient:
Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kollegen in der Patientenaufnahme Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte und Pflegekräfte Ihren individuellen Versorgungsbedarf, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege durchgeführt werden.
Für unsere Patienten zum Download:
Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst.
Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!